Dienstleister für den Mikrofinanz-Sektor in Deutschland

Kooperationsmodell

Zweck des DMI-Kooperationsmodells: 

    • Einmal jährlich schließen die beteiligten Institutionen einen Kooperationsvertrag ab, auf dessen Basis dann unbürokratisch Mikrofinanzierungen vergeben werden.
    • Der Mikrofinanzierer erhält großen Freiraum, um Produkte und Methoden des "Microlending" zu entwickeln und anzuwenden.
    • Die Kreditnehmer/innen können aus einer Hand, mit kurzen Wegen und maßgeschneidert verschiedene Unterstützungsleistungen erhalten.
    • Unterschiedlichste Organisationen und Förderer lassen sich sehr flexibel einbinden. 

Mikrofinanzierer

    • begleitet und qualifiziert Kleinstunternehmen (Schwerpunkt: Nachgründungsphase)
    • empfiehlt Mikrofinanzierungen gegenüber der Bank
    • gewährleistet Rückzahlungskontrolle / Krisenintervention
    • Schadensverfolgung und Sicherheitenverwertung
    • Bereitstellung von Risiko tragendem Kapital 

Deutsches Mikrofinanz Institut

    • prüft, akkreditiert und ratet den Mikrofinanzierer
    • Training: Produktentwicklung, Vertrieb, Organisation, Kreditbetreuung
    • Implementierung der Kreditorganisation, laufende Begleitung
    • Monitoring / Benchmarking der Ergebnisse des Mikrofinanzierers
    • empfiehlt dem Fonds die Kooperation mit dem Mikrofinanzierer 

Fonds

    • akquiriert und verwaltet Risikokapital
    • gewährleistet Auflagen von Geldgebern (z.B. Finanzierung von bestimmten Zielgruppen oder Regionen)
    • stellt für die Kreditnehmer/innen des Mikrofinanzierers beispielsweise 100.000 Euro zur Kreditvergabe innerhalb eines Jahres zur Verfügung
    • schirmt damit die Kreditrisiken ab
    • Krisenintervention, wenn das Risikoportfolio eines Mikrofinanzierers 10 % übersteigt
    • zahlt an die Mikrofinanzierer erfolgsabhängige Gratifikationen 

Bank

    • bietet den Rechtsrahmen für die Kreditvergabe
    • bearbeitet die Kredite als Mengengeschäft 

Der Ablauf

1. Der Mikrofinanzierer analysiert einen Kreditantrag.

2. Der Mikrofinanzierer gibt eine Kreditempfehlung ab.

3. Die Bank schließt einen standardisierten Kreditvertrag ab (Mengengeschäft)

4. Der Mikrofinanzierer nimmt die Kreditbetreuung auf. 

 

Abdeckung Kreditausfälle:

Ausgefallene Kredite bucht die Bank zu Lasten des Fonds aus.


Provision: 

Der Fonds erhält von der Bank für die Sicherheitenstellung einen Teil der Kreditzinsen.


Gratifikation/Risikobeteiligung

Betragen die Kreditausfälle unter 10 %, wird an den Mikrofinanzierer eine Gratifikation ausgezahlt.

Ausfälle über 10 % muss der Mikrofinanzierer tragen, bis zu 20 % seines Kreditportfolios. 

 

 

Die Entwicklung des Modells verantwortet Falk Zientz, falk.zientz@mikrofinanz.net

 

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